Arbeitsentgelt & Steuern·§ 14 SGB IV & § 34 EStG

Abfindung: Brutto vs. Netto — Welche Abzüge fallen 2026 wirklich an?

Wer eine Abfindung vereinbart, verhandelt stets in Bruttobeträgen. Erfahren Sie hier, warum Abfindungen sozialversicherungsfrei sind, welche Steuern abgezogen werden und wie viel Netto am Ende auf Ihrem Konto verbleibt.

Tarifstand: 2026·Zuletzt aktualisiert: September 2026·Redaktionell geprüft nach § 14 SGB IV

Der fundamentale Unterschied: Gehalt vs. Abfindung

Beim regulären Monatsgehalt sind Arbeitnehmer an zwei große Abzugsposten gewöhnt: die Sozialversicherungsbeiträge (rund 20 % Arbeitnehmeranteil für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie die Lohnsteuer.

Bei einer echten Abfindung ist das Bild grundlegend anders: Eine Entlassungsentschädigung gilt im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich nicht als Arbeitsentgelt. Daher fallen im Regelfall keinerlei Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung an. Im Gegenzug greift jedoch die Einkommensteuer voll zu — und zwar ohne die Beitragsbemessungsgrenzen, die es in der Sozialversicherung gibt.

Warum ist die Abfindung sozialversicherungsfrei? (§ 14 SGB IV)

Rechtsgrundlage für die Beitragsfreiheit ist § 14 Abs. 1 SGB IV in ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG). Demnach liegt Arbeitsentgelt nur vor, wenn eine Zahlung als Gegenleistung für geleistete oder geschuldete Arbeit erbracht wird.

Eine echte Abfindung wird jedoch nicht für vergangene Arbeit gezahlt, sondern entschädigt den Arbeitnehmer für den künftigen Verlust des Arbeitsplatzes und die damit verbundenen Verdienstchancen. Deshalb gilt:

  • Keine Rentenversicherung: Sie zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (erwerben dadurch allerdings auch keine zusätzlichen Rentenpunkte).
  • Keine Arbeitslosenversicherung: Es fallen keine Abzüge an die Bundesagentur für Arbeit an.
  • Keine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: Pflichtversicherte Arbeitnehmer zahlen auf die Abfindung keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Wichtige Ausnahme bei freiwillig Krankenversicherten: Sind Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (z. B. weil Ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt) und entsteht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Lücke bis zum Bezug von Arbeitslosengeld oder neuem Gehalt, können Krankenkassen die Abfindung für die Beitragsbemessung heranziehen (§ 240 SGB V). Klären Sie diesen Sonderfall vorab mit Ihrer Krankenkasse.

Welche Abzüge fallen 2026 tatsächlich an?

Auch wenn die Sozialabgaben entfallen, ist die Abfindung keineswegs steuerfrei. Folgende Abzugsposten schmälern das Brutto:

1. Einkommensteuer (Lohnsteuer)

Die Einkommensteuer ist der mit Abstand größte Abzugsposten. Sie richtet sich nach dem zu versteuernden Gesamteinkommen im Kalenderjahr. Durch die Zusammenballung klettert der Steuersatz schnell in Richtung 42 % (Spitzensteuersatz). Die Fünftelregelung nach § 34 EStG mildert diesen Effekt ab.

2. Solidaritätszuschlag (5,5 %)

Für die meisten normalen Gehälter ist der Soli inzwischen abgeschafft. Doch Achtung: Die Freigrenze liegt im Jahr 2026 bei 18.720 € Einkommensteuer für Alleinstehende (37.440 € bei Verheirateten). Fließt eine hohe Abfindung zu, übersteigt die festgesetzte Jahressteuer diese Schwelle häufig, sodass der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Steuerlast anteilig wieder fällig wird.

3. Kirchensteuer (8 % oder 9 %)

Mitglieder der katholischen oder evangelischen Kirche zahlen in Baden-Württemberg und Bayern 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 % Kirchensteuer auf die anfallende Einkommensteuer. Bei einer Abfindungssteuer von 15.000 € entspricht das zusätzlichen 1.200 € bis 1.350 € Abzug.

Warum zeigt unser Rechner zwei verschiedene Netto-Werte?

Seit der Reform des Lohnsteuerabzugs durch das Wachstumschancengesetz ab 2025 müssen Arbeitnehmer zwischen zwei Begriffen unterscheiden:

  1. Netto bei Auszahlung: Dies ist die Summe, die Ihnen der Arbeitgeber auf der finalen Abrechnung überweist. Da der Arbeitgeber die Fünftelregelung seit 2025 nicht mehr anwenden darf, wird die Abfindung voll progressivem Lohnsteuerabzug unterworfen. Der Abzug ist hier maximal hoch.
  2. Netto nach Steuererklärung: Sobald Sie nach Ablauf des Jahres Ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen, fordert die Steuersoftware die Fünftelregelung nach § 34 EStG an. Das Finanzamt errechnet die ermäßigte Steuer und überweist Ihnen die zu viel einbehaltene Steuer als Erstattung auf Ihr Girokonto zurück.

Wer seine finanzielle Zukunft nach der Entlassung plant, benötigt zwingend beide Zahlen: Das Auszahlungs-Netto für die unmittelbare Liquidität im Kündigungsmonat und das Veranlagungs-Netto für das tatsächliche wirtschaftliche Gesamtergebnis des Steuerjahres.

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